Die in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) untergebrachten Ausländerinnen und Ausländer erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Das Ausländerrecht umfasst die Einreise und den Aufenthalt von Menschen in der Bundesrepublik Deutschland, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Die LAB NI hat die Aufgabe, die in ihrer Einrichtung untergebrachten asylsuchenden oder zur Ausreise verpflichteten Personen über bestehende Rückführungs- und Weiterwanderungsprogramme zu unterrichten und
Im Wege der Rückkehrförderung kommt dem Bereich der beruflichen Weiterqualifikation am Standort Bramsche der LAB NI besondere Bedeutung zu.